Zum Start in die Hallensaison 2021/22 haben wir für alle Trainingsteilnehmerinnen und -teilnehmer die geltenden Trainings-Konditionen innerhalb des TCHW zusammengefasst.

Die Förderung des Jugend-Tennissports ist ein wichtiger Bestandteil des TCHW-Sportkonzepts. Den jugendlichen Vereinsmitgliedern werden derzeit die drei Förderungstypen „Basis“, „Aufbau“ und „Leistung“ angeboten.

Unser Ziel ist es, dass alle interessierten Jugendlichen mindestens einmal pro Woche in der TCHW Halle trainieren können. Die Kapazitäten dazu sind in unserer Halle vorhanden. Darüber hinaus gehende Trainingseinheiten können u.U. in unserer Halle nicht garantiert werden.

Die zahlreichen Anmeldungen zum Training sowie die individuellen Terminwünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer können auf den 3 Plätzen der TCHW Tennishalle nicht komplett abgebildet werden. Daher wird auch in der Bülser Tennishalle das Training an 3 Tagen angeboten, damit verbundene Mehraufwände lassen sich nicht vermeiden.

Die Trainings-Förderung des TCHW in Form der Übernahme anteiliger Hallenkosten
kann nur in der eigenen Halle geleistet werden, eine finanzielle Beteiligung des Clubs an kommerziellen Hallenstunden in anderen Hallen ist derzeit nicht möglich und nicht vorgesehen.

Der einmalige Zuschuss in Höhe von 600 Euro, den der Verein in der Hallensaison 2019/20 geleistet hat, war in der Kurzfristigkeit der damaligen Buchungssituation begründet. Der TCHW unterstützt das Training in Bülse in diesem Jahr letztmalig mit dieser Summe.

Um dem gesteigerten Interesse am Trainingsbetrieb und allen Spielern und Parteien gerecht(er) zu werden, plant der TCHW für den Winter 22/23 eine alternative Form der Förderung zu erarbeiten und den Mitgliedern zur Abstimmung vorzulegen. Dabei gilt es, die Interessen der Tennisschule sowie der Schüler als auch die Möglichkeiten des TCHW in gleichem Maße zu berücksichtigen