Eigenleistungsverpflichtung

Nach Beschluss der Mitgliederversammlung im Jahr 2015 können ab diesem Jahr alle betroffenen Vereinsmitglieder ihrer Eigenleistungsverpflichtung nachkommen.

Es gibt die folgenden Möglichkeiten seine 4 Arbeitsstunden abzuleisten:

-      Teilnahme an einem der Putzterminen im Frühling (12.03. und 09.04.2016) und im Herbst (22.10. und 05.11.2016).

Maximal 40 Teilnehmer pro Termin. Voraussetzung ist die Eintragung in die Listen, die in der Tennishalle/Clubhaus ausliegen. Nicht eingetragene Helfer können nicht berücksichtigt werden.

-      Organisation und Durchführung von Turnieren.

-      Besondere handwerkliche Arbeitsleistungen wie z.B. Holzarbeiten, Elektroarbeiten, Steinarbeiten….. nach Absprache mit einem Mitglied des Vorstands.

-      Aufbau, Betreuung und Abbau Weihnachtsmarkt (Liste und Termine folgen noch).

Das mit den Mitgliedsbeiträgen eingezogene Geld für die Eigenleistungsverpflichtung wird nach Ableistung der Arbeitsstunden ausgezahlt.